- Der Karteninhaber muss sich so schnell wie möglich nach Feststellung der Beschädigung, des Verlusts oder des Diebstahls persönlich an eine beliebige Tursib-Agentur wenden.
- Der Karteninhaber muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.
- Das Tursib-Personal überprüft in der Datenbank der Abonnenten, ob dem Antragsteller eine Tursib-Karte ausgestellt wurde.
- Der Antragsteller erklärt eigenverantwortlich die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl der Tursib-Karte, indem er ein in der Verkaufsstelle verfügbares Formular ausfüllt.
- Die ursprüngliche Karte wird deaktiviert, damit sie nicht mehr verwendet werden kann.
- Dem Antragsteller wird sofort eine neue Karte ausgestellt. Diese wird für die verbleibende, noch nicht genutzte Gültigkeitsdauer des beschädigten, verlorenen oder gestohlenen Abonnements aktiviert.
Tursib S.A. kann bei Verlust oder Diebstahl der Transportkarte nicht für die Weitergabe der Daten auf der Karte haftbar gemacht werden.
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